HPV-Impfung – kein Grund zur Sorge

Die Sendung Rundschau des Schweizer Fernsehens hat Ende Oktober 2014 die HPV-Impfung (humane Papillomaviren) gegen Gebärmutterhalskrebs und den Impfstoff Gardasil thematisiert. Dabei wurde insbesondere über zwei Mädchen berichtet, die an Multipler Sklerose (MS) erkrankt sind (davon 1 Fall aus der Westschweiz und 1 Fall aus Frankreich). Beide Mädchen wurden mit Gardasil geimpft.

Der Bericht erweckte dabei den Eindruck, dass die HPV-Impfung offensichtlich die Ursache für die Erkrankung der Mädchen sei. Die durch die Berichterstattung ausgelöste Verunsicherung von Eltern und Mädchen, die bereits geimpft wurden oder sich für eine Impfung entscheiden müssen, veranlasst uns, dazu Stellung zu nehmen und über die Sicherheit der HPV-Impfung zu informieren.

Kein erhöhtes Risiko für MS festgestellt

Ein allfälliger Zusammenhang von Autoimmunerkrankungen und der HPV-Impfung ist gut untersucht worden. Nach 175 Millionen angewendeten Dosen ist wissenschaftlich gut abgesichert, dass Gardasil mit keinem erhöhten Risiko für Autoimmunerkrankungen verbunden ist.

Der wissenschaftliche Beirat der Schweizer Multiple Sklerose-Gesellschaft weist in einer Verlautbarung vom November 2014 darauf hin, die HPV-Impfung vor allem bei jugendlichen Mädchen und jungen Frauen angewendet wird und dass bei Frauen in dieser Altersgruppe der Beginn von Autoimmunerkrankungen vergleichsweise häufig ist. Jede neue Diagnose einer schweren Krankheit, hier die Multiple Sklerose, ist tragisch. In der Schweiz teilen mehr als 10'000 Menschen dieses Schicksal in und täglich (!) wird ein neuer MS-Fall diagnostiziert.

Die Berichte in den Medien, welche einzelne Fälle von Autoimmunerkrankungen wie z.B. MS in Zusammenhang mit der HPV-Impfung bringen, wiederspiegeln vielmehr dieses zeitliche Zusammenfallen der HPV-Impfung mit den ersten Zeichen der MS als einen ursächlichen Zusammenhang.

Sicherheit und Nutzen der Impfung erwiesen

Damit Risiken im Zusammenhang mit Impfungen erkannt werden können, besteht eine Meldepflicht für unerwünschte Reaktionen, die nach einer Impfung auftreten. Die Meldung an Swissmedic ist bereits bei Verdachtsfällen Pflicht, selbst wenn der Zusammenhang als unwahrscheinlich angesehen wird und lediglich ein zeitlicher Zusammenhang zur Impfung besteht. Bei der Vielzahl von Impfungen, die jährlich durchgeführt werden, ist zu erwarten, dass Impfungen häufig auch zufällig zeitgleich mit gesundheitlichen Störungen – die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen – zusammenfallen.

Die verantwortlichen Instanzen Swissmedic, zuständig für die Zulassung und die anschliessende Überwachung der Impfstoffe wie auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF), verantwortlich für die Impfempfehlungen, sind sich einig, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfung günstig ist. Das heisst, dass die Wirksamkeit und damit der Nutzen der Impfung erwiesen und hoch sind. Die Risiken von schwerwiegenden Ereignissen sind hypothetisch und unbewiesen. Insgesamt sind sie nach wie vor als gering zu beurteilen. Die HPV‐Impfempfehlungen sind weiterhin unverändert gültig.

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