Gesetzliche Grundlage für Testkäufe

Totalrevision Alkoholgesetz

Das Alkoholgesetz (AlkG) aus dem Jahr 1932 gehört zu den ältesten Bundesgesetzen. Es besteht ein hoher Bedarf, das geltende Rechtssystem an die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anzupassen. Im Rahmen einer Totalrevision schlug der Bundesrat im Juni 2010 die Ersetzung des AlkG durch zwei neue Gesetze vor: das Spirituosensteuergesetz und Alkoholhandelsgesetz. Nach vier Jahren Beratung schrieb das Parlament die Totalrevision des AlkG in der Wintersession 2015 aufgrund mehrerer unüberwindbarer Differenzen ab. 

Die unbestrittenen Teile der ursprünglichen Revision sind nun im teilrevidierten Alkoholgesetz berücksichtigt worden. Mangels Dringlichkeit wird vorläufig auf eine zweite Teilrevision verzichtet.

Motion «Gesetzliche Grundlage für Alkoholtestkäufe»

Auf Bundesebene existiert bereits seit 2011 eine Motion zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Alkoholtestkäufe zur Durchsetzung des Jugendschutzes, die von Maja Ingold eingereicht wurde. Die Motion wurde 2012 das erste Mal geprüft. Anschliessend wurde die Diskussion vertagt, um die Totalrevision des Alkoholgesetzes abzuwarten. Als die Vorlage abgeschrieben wurde, hat die Motion wieder an Aktualität gewonnen. Das Parlament hat die Motion am 30. Juni 2016 angenommen – seit diesem Zeitpunkt befindet sie sich in der Umsetzung.
Vor einigen Tagen wurde bekannt: Die gesetzliche Grundlage für Alkoholtestkäufe soll im neuen Tabakproduktegesetz verankert werden. Nimmt das Parlament den betreffend Artikel an, wird im Lebensmittelgesetz automatisch ein entsprechender Artikel erlassen, der die Testkäufe auch für Alkohol regelt. Der Entwurf zum neuen Tabakproduktegesetz befindet sich noch bis 23. März 2018 in der Vernehmlassung.

Weitere Informationen zur Motion Ingold

Weitere Informationen zum Tabakproduktegesetz

Faktenblatt zur Teilrevision des Alkoholgesetzes

 

Beitrag zuletzt aktualisiert am 16. Februar 2018

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